Vorlage
Idee
S A C H S T A N D : Antrag vom 18.06.2023, OF 475/11 Betreff: Öffnung der Cassellastraße statt neuer Fußgängerbrücke über das Allessa-Gelände Der Ortsbeirat möge beschließen: der Ortsbeirat fragt den Magistrat, wird in Erwägung gezogen statt eines Neubaus der Cassellabrücke die alte Cassellastraße auf dem Gelände der Allessa wieder für die Öffentlichkeit als Fußweg- und Fahrradverbindung zu öffnen? Ist in der Vergangenheit mit den Betreibern der Allessa über diese Thematik gesprochen worden.? Wie verhält sich der Magistrat zu dieser Thematik im Falle eines Verkaufs des Cassella-Geländes an Dritte, werden die neuen Eigentümer zu diesem Sachverhalt befragt werden? Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 22. Sitzung des OBR 11 am 03.07.2023, TO I, TOP 9 Beschluss: Die Vorlage OF 475/11 wird abgelehnt. Abstimmung: SPD, CDU und LINKE. gegen GRÜNE und BFF (= Annahme)
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 30.05.2023, OF 470/11 Betreff: Die Kleingartenanlage Kleeacker wird weiter erhalten Vorgang: OA 101/16 OBR 11; B 161/17; B 26/20; OA 585/20 OBR 11; B 631/20 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird um Auskunft gebeten, ob andere Pläne, als der momentane Erhalt des Kleingartengeländes Kleeacker vorliegen? Ist der Kleeacker durch den Bau der Nordmainischen S-Bahn akut von einer Räumung bedroht? Wird der Kleeacker als Reservefläche für eine mögliche Straßenbahnlinie vorgehalten? Begründung: Im Bericht B631/20 wird der Erhalt des Kleeackers explizit begründet und dazu ausgeführt: Der Magistrat teilt mit, dass die Festlegungen im Bericht B 161/2017 weiter gültig sind. und 3. Der Magistrat beabsichtigt, die verlängerte Ernst-Heinkel-Straße jenseits der Unterführung an die Orber Straße anzuschließen und den Verkehr weiter über die Schlitzer Straße zu führen. Eine Fuß- und Radwegverbindung zur S-Bahnstation ist derzeit nicht geplant. Der anforderungsgerechte Ausbau (Nettobreite von mindestens 4,5 Meter) eines gemeinsamen Fuß- und Radwegs würde einen Eingriff in die Kleingartenanlage Kleeacker darstellen. Die Anlage ist jedoch besonders erhal-tenswert, da sie in einem mit Kleingärten unterversorgten Stadtteil liegt. Im Rahmen der zurzeit laufenden Fortschreibung des "Gesamtverkehrsplans der Stadt Frankfurt am Main 2030 - Teil Schiene" (GVP) werden Maßnahmen zur Optimierung des ÖPNV in Frankfurt am Main erarbeitet und geprüft. Derzeit befindet sich keine Stadtbahn- oder Straßenbahn-Maßnahme in der Prüfung, die den Bereich der Kleingartenanlage Kleeacker betrifft. Der Magistrat erachtet es als sinnvoll, die Trassenoption zur Hanauer Landstraße zu erhalten, sodass im Rahmen der GVP-Fortschreibung eine entsprechende Maßnahme entwickelt werden kann. Im Bericht B159/23 wird der Kleeacker unter Punkt 2c und 2d als ein bedrohter Kleingarten aufgeführt. Ferner sei dies ein Teil der Planfeststellung der Nordmainischen S-Bahn. Im Bericht 159/23 wird darauf hingewiesen, dass dieser Bereich in der Zuständigkeit der Stadt Frankfurt läge und eben nicht im Bereich des PFB der Bahn. Daher sei die Stadt Frankfurt dafür alleine verantwortlich. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Bericht des Magistrats vom 17.04.2023, B 159 dazugehörende Vorlage: Anregung vom 05.12.2016, OA 101 Bericht des Magistrats vom 19.05.2017, B 161 Bericht des Magistrats vom 03.02.2020, B 26 Anregung vom 22.06.2020, OA 585 Bericht des Magistrats vom 27.11.2020, B 631 Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 21. Sitzung des OBR 11 am 05.06.2023, TO I, TOP 21 Beschluss: Anregung OA 358 2023 Auskunftsersuchen V 677 2023 1. Die Vorlage B 159 dient unter Hinweis auf OA 358 zur Kenntnis. 2. Die Vorlage OF 469/11 wird als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung beschlossen. 3. Die Vorlage OF 470/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Annahme bei Enthaltung LINKE. zu 2. Einstimmige Annahme zu 3. Einstimmige Annahme
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 22.03.2023, OF 400/11 Betreff: Haushalt 2023 Produktbereich: 13 Stadtplanung Produktgruppe: 13.01 Stadtplanung Orber Platz entsiegeln und begrünen Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: die notwendigen Mittel für die Planung und Durchführung der Umgestaltung des asphaltierten "Orber Platzes" (Orber Strasse 5, Cassella Straße) in eine reine Grünfläche mit neuen großkronigen Bäumen und Bänken im Parkcharakter werden in den zu beschließenden Haushalt eingestellt. Dazu gehören: Entsiegelung der gesamten Asphaltfläche zwischen Cassellastraße und Steinauer Straße. Auf der Ostseite des Parks sollte eine Reihe Querparkplätze mit einer E-Ladesäule entstehen um dort noch ein Besucherparken zu ermöglichen. Die Reste der Altgleisanlage sind zu entfernen und die Fläche noch in diesen Bereich zu integrieren. Begründung: Die obige Fläche wird seit Jahren hauptsächlich als Abstellfläche für Altfahrzeuge verwendet. Sie dient keinem richtigen Zweck, außer dem illegalen Abkürzen durch eine "Anlieger Frei" Straße. Die LKW-Einfahrt ist dort ohnehin verboten. Es wäre dringend angebracht im Rahmen des Programms der Flächenentsiegelung hier ein Exempel zu statuieren und einen nutzlosen städtischen "Ödraum" zu begrünen. Anliegend sind dort ein Wohngebiet, eine Schule, sowie drei Kindergärten. Es würde den Bürgern mehr Ruhe und ein wesentlich schöneres Umfeld bringen und dem Frankfurter Stadtklima sehr helfen. Bild: Stephan Zilcher Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 20. Sitzung des OBR 11 am 24.04.2023, TO I, TOP 6 Beschluss: Etatanregung EA 5 2023 Die Vorlage OF 400/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Anregung vom 13.03.2023, OA 331 entstanden aus Vorlage: OF 389/11 vom 16.02.2023 Betreff: Standortprüfung für ein potenzielles Gymnasium oder gymnasiale Oberstufe in Fechenheim Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, frühzeitig potenzielle Standorte für ein Gymnasium oder eine gymnasiale Oberstufe in Fechenheim zu prüfen. Vorrangig soll die Prüfung folgende Gebiete umfassen: 1. Fechenheim, Bezirk 51 492, Flur 18, Flurstück 16/120; 2. die brachliegenden Gewerbeflächen entlang der Orber Straße; 3. das Gelände Wächtersbacher Straße, das aktuell noch von der Firma Wilhelm Brandenburg GmbH & Co OHG genutzt wird (eine Produktionsverlagerung ist in Planung); 4. ehemalige Willmannschule in Fechenheim. Darüber hinaus werden geeignete Vorschläge seitens des Magistrates für potenzielle Flächen für die Errichtung eines Gymnasiums oder einer gymnasialen Oberstufe in Fechenheim ebenfalls begrüßt. Begründung: Es fehlt vor allem im östlichsten Stadtteil Frankfurts ein Gymnasium oder eine gymnasiale Oberstufe. Ein Gymnasium oder eine gymnasiale Oberstufe in Fechenheim würde den Stadtteil deutlich attraktiver machen und städtisch aufwerten. Es sollte daher frühzeitig nach möglichen Standorten gesucht werden, um eine solche Bebauung zu ermöglichen. Folgende Standorte sollten geprüft werden: Das Flurstück 16/120 gehört zum Bebauungsplan Nr. 873 Ferdinand-Porsche-Straße und wird aktuell als Containerlagerplatz der FES genutzt. Es grenzt im Norden unmittelbar an den Bebauungsplan Nr. 698 Nördlich Dieburger Straße. Durch den Bebauungsplan Nr. 698 werden 250 Wohneinheiten und eine Kita entstehen. Eine Grundschule ist in unmittelbarer Nähe bereits vorhanden. Östlich davon wird der neue Fechenheimer Grünzug mit Wiese und Park inkl. Freizeit- und Sportmöglichkeiten für Kinder- und Jugendliche geplant. Entlang des Grünzugs liegt zudem noch ein frei gehaltenes Gelände für eine Straßenbahntrasse, die die Nordmainische S-Bahn über die Ernst-Heinkel-Straße mit dem Wohngebiet Dieburger Straße und einem zukünftigen Gymnasium oder einer gymnasialen Oberstufe verbinden könnte. Die Sportanlagen der Spvvg. Fechenheim 03 liegen ebenfalls in fußläufig erreichbarer Nähe. Bezüglich einer möglichen Umwidmung von gewerblichen Brachflächen hat es die Freie Christliche Schule vorgemacht und das ehemalige Fabrikgelände der Firma Max Weishaupt GmbH so umgebaut, dass darin die private Schule Platz findet. Solche Flächen könnten in der Orber Straße und zukünftig auf dem derzeitigen Gelände der Firma Wilhelm Brandenburg eruiert und langfristig erschlossen werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Etatanregung vom 24.04.2023, EA 17 Anregung an den Magistrat vom 05.06.2023, OM 3999 Antrag vom 21.12.2023, OF 536/11 Anregung an den Magistrat vom 15.01.2024, OM 4932 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Bildung und Schulbau Versandpaket: 22.03.2023 Beratungsergebnisse: 17. Sitzung des Ausschusses für Bildung und Schulbau am 24.04.2023, TO I, TOP 27 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage OA 331 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, LINKE., AfD, Volt, FRAKTION, ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG Sonstige Voten/Protokollerklärung: Gartenpartei (= Annahme) 22. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 11.05.2023, TO II, TOP 45 Beschluss: Der Vorlage OA 331 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, LINKE., AfD, Volt, FRAKTION, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und Gartenpartei Beschlussausfertigung(en): § 3286, 22. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 11.05.2023 Aktenzeichen: 40 2
Keine Partei
S A C H S T A N D : Antrag vom 15.11.2022, OF 348/11 Betreff: Carsharing-Parkplätze in den Stadtteilen einrichten Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert: Um die Energiewende voranzutreiben, die Fahrzeugdichte in Frankfurt zu verringern und einen Beitrag zur umweltgerechten Stadt zu leisten, an folgenden Punkten Car-Sharing Stationen einzurichten: Fechenheim: Wächtersbacher Straße / Kaufland Supermarkt Am Linneplatz - Südseite am Spielplatz Baumertstraße Parkplatz / Kleedreieck Am Friedhof Orber Straße/Cassellastraße Riederwald: Schäfflestraße geg. d. kath. Kirche Alle Car-Sharing Angebote sollen zukunftssicher mit elektrischen Ladesäulen ausgerüstet werden und es soll ein besonderer Wert auf eine elektrische Flotte bei der Fahrzeugauswahl gelegt werden. Begründung: Die Mobilität wird sich besonders in den Ballungsräumen entscheidend verändern. Nicht nur werden ab 2035 keine Verbrenner Fahrzeuge mehr verkauft, sondern bereits Jahre vorher wird der Verkauf dieser Fahrzeuge, wegen Ihrer geringen Attraktivität und den kommenden Restriktionen und Fahrverboten im städtischen Raum schon sehr stark zurückgehen. Die jetzigen Nutzer von Car-Sharing Angeboten zeichnen sich bereits heute durch ein hohes Umweltbewusstsein aus und tendieren eher zu regenerativen Angeboten, als zu Angeboten mit fossilen Energieträgern. Daher sollte der E-Mobilität ein besonders hoher Stellenwert zugerechnet werden. Die oben angeführten Parkflächen für Car-Sharing Fahrzeuge sind zentral und erreichbar in den Wohnquartieren gelegen und optisch sichtbar, damit diese eine hohe Akzeptanz finden. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 16. Sitzung des OBR 11 am 05.12.2022, TO I, TOP 9 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3211 2022 Die Vorlage OF 348/11 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass die Standorte "Am Linneplatz - Südseite am Spielplatz", "Kleedreieck" und "Am Friedhof" gestrichen und die Standorte "Starkenburger Straße vor dem Jugendzentrum", "Lassallestraße" und "Leonhardgasse an der Bushaltestelle der Buslinie 44" ergänzt werden. Abstimmung: GRÜNE, SPD, 1 CDU und LINKE. gegen 2 CDU, BFF und FDP (= Ablehnung)
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 05.09.2022, OF 324/11 Betreff: Hessen-Center - konstanter Störbetrieb Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Ortsbeirat fragt den Magistrat, - Warum ist es dem Hessen-Center erlaubt von morgens bis abends an drei aufeinanderfolgenden Sonntagen eine Veranstaltung "Dynamit auf Rädern" durchzuführen - Warum wurden trotz mehrfacher bitten durch das Ordnungsamt an den drei aufeinander folgenden Sonntagen scheinbar keine Fahrzeuge zur Kontrolle der Veranstaltung geschickt? - Warum wurde nachfragenden Bürgern vom Ordnungsamt mehrfach mitgeteilt, der Veranstalter würde über eine gültige Genehmigung verfügen und diese sei den Ordnungsbesamten vorgezeigt worden. Im Anschluss wird von der Amtsleitung mitgeteilt, eine Genehmigung gäbe es nicht und sei sogar überhaupt nicht erforderlich? - Warum werden und können keine Lärmmessungen vom Ordnungsamt oder der Polizei durchgeführt werden? - Entspricht es den Tatsachen, dass ein Lärmmessgerät grundsätzlich am Wochenende seitens des Ordnungsamts nicht benutzt werden kann? - Warum wurden Bürger, die Anzeigen machen wollten, von der Polizei (18.Revier) aufgeklärt, man könne diese Anzeigen und werde diese Anzeigen nicht aufnehmen, weil alles ja laut Stadtpolizei so in dieser Art genehmigt worden sei? - Sind oder werden jetzt Ordnungswidrigkeitsanzeigen nach dem Hessischen Feiertagsgesetz gegen den Eigentümer des Grundstücks, den Verwalter (Hessen-Center/ECE) und oder den Veranstalter gemacht? - Werden die Beteiligten auf die Rechtslage hingewiesen und werden diese zur Thematik kontaktiert? Begründung: An aufeinander folgenden drei Sonntagen, hat das Hessen-Center (ECE) ihre offenen Parkflächen für Veranstaltungen mit großen Lautsprecheranlagen und zwei großen Tribünenanlagen für die Show: "Dynamit auf Rädern", genutzt. Die Veranstaltung war weithin in den benachbarten Stadtteilen zu hören. Viele Bürger wurden an drei Sonntagmorgen davon geweckt. Es kam beim 18. Polizei-Revier und dem Ordnungsamt zu Anrufen und Lärmbeschwerden. Die Veranstaltungen waren in geschlossenen Räumen und bis zur Orber Straße 5 in Fechenheim laut zu hören. Sonntags bereits jeweils um ca. 08:30 beginnend hätte aus gesetzlichen Gründen eine Veranstaltung dieser Art überhaupt nicht stattfinden dürfen. Es war offensichtlich, dass die §§ 1,5,6,7,11 und 16 des Hessischen Feiertagsgesetzes verletzt worden sind. Dieses Gesetz regelt die Sonntagsruhe, und dagegen wurde grob verstoßen. Bürger hatten auf das Sonntagsgebot hingewiesen und diese Gesetze dürften allgemein bekannt sein. Die Lärmgrenze hätte Sonntag in Fechenheim-Nord maximal 45dB (bzw. 35dB) erreichen dürfen, sogar, wenn das Hessische Feiertagsgesetz nicht geben würde. Die Lärmwerte lagen während der drei Tage in 650 Meter Entfernung dauerhaft im Bereich von 70-85dB. Besonders belästigend war, dass bei den Vorführungen, zur Steigerung der Dramatik, laute ReifenQuietschgeräusche und dazu laute Motorengeräusche über die ständig bis 17:00 laufende Musik eingespielt wurden. In einer Auskunftsanfrage äußerte sich das Ordnungsamt (Amtsleitung) zu den Vorfällen und teilte mit: befindet, ist keine Flächennutzungsgenehmigung seitens der Stadt Frankfurt am Main notwendig, sondern lediglich das Einverständnis des Eigentümers. Eine entsprechende Antrags- oder Anzeigepflicht bei den Behörden existiert nicht. Die Veranstaltenden wurde darüber hinaus dahingehend beraten, dass eine Verfügung zum Einsatz einer Beschallungs- bzw. Verstärkeranlage beim SCV beantragt werden kann. Eine solche Verfügung stellt keine Genehmigung, sondern eine Festsetzung von Schallpegelwerten zur Regulierung der Lautstärke dar. Eine Beschallung mittels Verstärkeranlage ist in einem Mischgebiet auch ohne eine solche Verfügung mit 60 db(A) bis 22:00 Uhr und 45 db(A) ab 22:00 Uhr an der nächstgelegenen Wohnbebauung gesetzlich erlaubt. Quelle: Amtsleitung des Ordnungsamt Frankfurt zu den Lärmbelästigungen des Hessen-Center in einer Auskunftsanfrage. Die Aussagen der Amtsleitung passen nicht zu den Aussagen die gegenüber den Bürgern seitens der Ordnungsbehörde/Polizeirevier gemacht wurden. Das Hessische Feiertagsgesetz ist missachtet worden und fand keine Anwendung. Die Aussage von der Amtsleitung zu den Lärmgrenzwerten sind irreführend. Schon das Hessische Feiertagsgesetz alleine wäre ein komplettes Ausschlusskriterium für diese Veranstaltung gewesen. Zweitens gelten die im Schreiben aufgeführten Lärmgrenzwerte nicht an Sonntagen. Die im Schreiben der Amtsleitung angegebenen Lärmwerte zu einem "Reinen Wohngebiet" sind gesetzlich mit nur 35dB angesetzt und nicht mit den angeführten 45dB. Die angrenzende Wohnbebauung ist "WR" (Reines Wohngebiet). Es ist nicht verständlich, warum in Frankfurt ein angrenzendes "Reines Wohngebiet" am Sonntag seinen gesetzlichen Schutz vor Lärm durch Beschallungsanlagen plötzlich verlieren soll und der Lärmwert einfach ohne Begründung vom Ordnungsamt wahllos auf 60dB hochgesetzt werden kann. Zumal dann dafür noch nicht einmal eine Genehmigung nötig sein soll. Der Lärmpegel war ohnehin um ein Vielfaches höher als die 60dB und für die Bürger dort sehr unangenehm. Der Sonntag ist der einzige Tag in der Woche, an dem das Hessen-Center mit seiner "zu lauten Kühlanlage" keinen Lärm macht. Reine Wohngebiete genießen einen ganz besonderen Schutz und sollten entsprechend behandelt werden. Momentan werden diese Grenzen schon lange nicht mehr eingehalten und liegen ohnehin schon über den Grenzwerten. Wir haben besondere Flächen für Veranstaltungen in der Stadt und es soll den Bürgern wenigstens an einem Tag in der Woche etwas Ruhe gegönnt werden. So sieht es auch das Gesetz vor. Nur für ein Profitstreben des Unternehmers für seinen Parkplatz, an drei Wochenenden noch ein paar hundert Euro zusätzliche Einnahmen zu generieren, kann nicht in den Stadtteilen zu Lasten aller Bürger gehen. B. Seit drei Jahren gibt es Beschwerden der Bürger, wegen einer zu lauten Kältemaschine des HessenCenter, die einen weithin hörbaren und sehr störenden Ton verursacht. Das Hessen-Center hat es lange Zeit bestritten, dass der Lärm von der Kältemaschine herrührt. Erst in diesem Jahr, so das Hessen-Center, wurde erkannt, dass das Geräusch tatsächlich von der Kältemaschine auf dem Dach kommt. Dennoch wurde noch keine Lärmschutzhaube an der Anlage angebracht und das Problem mit dem störenden Geräusch wird konstant vor sich hergeschoben. Nur eine kleine Einhausung der Kältemaschine und das Problem wäre für alle beseitigt. Insgesamt zeigen diese Problematiken, dass Bürger in Frankfurt grundsätzlich solchen Problemen hilflos ausgesetzt sind. Besonders wenn Bürger in der Nähe von "Störbetrieben" oder von unzulässig stattfindenden lauten Veranstaltungen wohnen. Hier zeigt sich exemplarisch wieder: "Der Bürger ist machtlos und es wird ihm nicht wirklich geholfen". Es wäre sehr wünschenswert, wenn das Ordnungsamt in der Angelegenheit wenigstens nachträglich tätig wird. Es wäre sehr wünschenswert, dass in der Zukunft keine solchen Veranstaltungen beim Hessencenter mehr durchgeführt werden und darauf geachtet wird, dass das Hessische Feiertagsgesetz strikt eingehalten wird. Frankfurt ist bereits vielerorts zu laut und die jetzigen Planungen in der Nähe, zu weiteren innerstädtischen Industriegebieten, öffnen dort Tür und Tor für weitere Konflikte, die zu Lasten aller Bürger in bestehenden Wohn-Gebäuden und Wohn-Gebieten gehen. Ohnehin müssten wir vorsichtiger mit den letzten Wohngebieten umgehen oder diese als Konsequenz, weil die Lärmgrenzwerte konstant nicht mehr eingehalten werden können, irgendwann eventuell einfach ganz konsequent in Mischgebiete umwandeln. Mit allen sich dadurch ergebenden Nachteilen. Das kann aber nicht unser Ziel sein. Beschwerden der Bürger sind vom Amt ernst zu nehmen und nicht einfach nur vom Tisch zu wischen. Das Ordnungsamt sollte für seine Bürger da sein. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 13. Sitzung des OBR 11 am 05.09.2022, TO I, TOP 15 Beschluss: Auskunftsersuchen V 456 2022 Die Vorlage OF 324/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: SPD gegen 2 GRÜNE und FDP (= Ablehnung); 3 GRÜNE, CDU und LINKE. (= Enthaltung)
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 20.08.2022, OF 323/11 Betreff: Planungen - Neubau Bahntrasse Der Ortsbeirat beschließt, der Magistrat soll berichten, welche Eingriffe durch den Neubau der Bahntrasse am Riederwald erfolgen. Insbesondere sollen folgende Fragen beantwortet werden: 1. In welchem Umfang soll der Zwischenlagerplatz am Volgersbrunnenweg genutzt werden soll? Auf welcher rechtlichen Grundlage wird diese Umnutzung erfolgen? 2. Wo sollen die Zufahrtswege zum Lagerplatz und zur Bahntrasse bestehen? 3. Wird der Radweg entlang der Bahnstrecke bis zur Lahmeyerbrücke und Orber Straße auch während der Bauarbeiten erhalten bleibt? 4. Wie viele Bäume müssen entlang der Bahnstrecke gefällt werden? 5. Wann werden die Bauarbeiten beginnen und wann werden sie abgeschlossen sein? 6. Mit welcher Lärmentwicklung ist während der Bauphase zu rechnen und in wieweit wird der bebaute Teil des Stadtteils Riederwald davon betroffen sein? Begründung: In dem Bericht des Magistrats B243 vom 03.06.2022 wird in einem Satz erwähnt, dass ein Großteil des Zwischenlagerplatzes über mehrere Jahre hinweg für den Bau der S-Bahn bereitgehalten werden soll. Dies war dem Ortsbeirat bisher so nicht bekannt. Es steht zu befürchten, dass in dem Rahmen des S-Bahn Baus weitere Einschränkungen für die Bürgerinnen und Bürger und für die Natur in Aussicht stehen, die bisher auch noch nicht kommuniziert wurden. Die oben angefragten Informationen sollen deshalb dazu dienen, die negativen Auswirkungen des Baus so gering wie möglich zu halten. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 13. Sitzung des OBR 11 am 05.09.2022, TO I, TOP 30 Beschluss: Der Ortsvorsteher wird gebeten, im Sinne der Vorlage OF 323/11 tätig zu werden und dem Ortsbeirat zu gegebener Zeit zu berichten. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 08.04.2022, OF 265/11 Betreff: Ausweisung der Parkflächen im Stadtteil Fechenheim-Nord mit Zeichen Z1048-10 "Parken nur für PKW" Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat möge folgende Straßen mit Zeichen Z1048-10 "Parken nur für PKW" zusätzlich ausstatten. Birsteiner Straße - Lauterbacher Straße - Steinauer Straße - Meerholzer Straße - Fuldaer Straße - Parkplatz des Heinrich-Kraft-Park Begründung: Es besteht seit geraumer Zeit erhöhter Parkdruck durch das angrenzende Industriegebiet. Zusätzlich sind Parkmöglichkeiten im Wohngebiet weggefallen. Vor zwei Jahren wurde der Schutz vor dem Industriegebiet, der aus "Anlieger Frei" Schildern bestand, in einer "Hau-Ruck Aktion", ohne Alternativen entfernt. Seitdem spitzt sich die Situation im Wohnquartier zu. Viele LKW, Wohnwagen, Lieferwagen und ganz besonders Anhänger, meist mit PKW's darauf, aber auch mit Baumaschinen, werden überall im Wohngebiet geparkt. Bürger finden keine Parkplätze mehr für ihre eigenen PKW. Wohnmobile haben dauerhafte Winterabstellplätze in den genannten Straßen und große Anhänger mit Baumaschinen oder PKW's darauf finden großzügige freie Flächen vor den Sportanlagen in der Birsteiner Straße. Diese Parkplätze fehlen für die Trainings in der Woche und den Wochenenden unseren Sportlern. Der Bücherbus findet seinen Parkplatz regelmäßig durch LKW's, blockiert vor. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 10. Sitzung des OBR 11 am 25.04.2022, TO I, TOP 12 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1965 2022 Die Vorlage OF 265/11 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass zusätzlich noch das Schild "bis 2,8 Tonnen" angebracht wird. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
Fechenheim ist, verglichen mit anderen ähnlich großen und ähnlich weit entfernten Stadtteilen Frankfurts, relativ dürftig ans ÖPNV-Netz angeschlossen. Die 11 benötigt bis in die Stadt 25- 30min. Wenn man zur Zeil oder Fressgass will, dann braucht man noch etwas länger. Die 12 erschließt Fechenheim (wohlwollend ausgedrückt) peripher. Mit dem Auto benötigt man für diese Strecke ca 16min (ohne Parkplatzsuche). Es gibt also kaum einen Anreiz, die Straßenbahn zu benutzen. Soweit ich gelesen habe, wurde ursprünglich ein Anschluss Fechenheims ans U-Bahn-Netz geplant (U6 weiter vom Ostbahnhof wie die 11). Allerdings ergäben sich daraus kaum Vorteile im Vergleich zur Tram. Mein Vorschlag ist, die U4/7 ab Haltestelle Schäfflestraße über die Wächtersbacher Straße und die Casellastraße auf die Hanauer Landstraße zu führen. Hier könnten die Schienen der Tram nach Fechenheim genutzt werden. Der an der nordmainischen S-Bahn geplante Halt an der Casellastraße kann über diese Linienführung an die U-Bahn angeschlossen werden. Fechenheim bekäme dadurch eine direkte Anbindung an den Innenstadttunnel. Ich denke, dass sich dadurch die Fahrtzeit in die Innenstadt mit ÖPNV deutlich verkürzen würde.